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XVIII. Kongress der CECC

Der XVIII. Kongress der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte fand vom 24. bis 25. Februar 2021 statt.

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XVIII. Kongress der CECC

Das Thema des XVIII. Kongresses der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte war: Menschenrechte und Grundfreiheiten: Beziehung der internationalen, supranationalen und nationalen Kataloge im 21. Jahrhundert. Der Generalbericht ist auf unserer Website verfügbar. 

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XVIII. Kongress der CECC

Klicken Sie unten, um die Online-Ausstellung zu sehen, in der die Mitgliedsgerichte des CECC vorgestellt werden. Die Ausstellung soll an das hundertjährige Bestehen der Verfassungsjustiz in Europa erinnern.

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Willkommen

Sehr geehrte Freunde! 

Gestatten Sie, dass ich Sie aufs Herzlichste in der Webseite der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte willkommen heiße. Ich möchte betonen, dass es für das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik eine außerordentliche Ehre und Privilegium ist, für den Zeitraum 2017 – 2020 den Vorsitz dieser Organisation zu übernehmen und so den XVIII. Kongress der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte veranstalten zu dürfen. 

In den kommenden drei Jahren erwarten uns viele Herausforderungen, auch jedoch viele Gelegenheiten. Im Jahr 2018 wird es mich freuen, in Prag meine Kollegen – die Vorsitzenden der europäischen Verfassungsgerichte – zu begrüßen, um im Rahmen des Circle of Presidents gemeinsam die Ausgangspunkte des zwei Jahre später stattfindenden Kongresses zu vereinbaren. Ich möchte mich jedoch nicht nur auf diese Events begrenzen  und werde für jede Gelegenheit dankbar sein, die es den Vertretern der europäischen Verfassungsgerichtsbarkeit ermöglicht, den Dialog zu Schlüsselfragen unserer Zeit fortzuführen. 

Es würde mich freuen, wenn das tschechische Verfassungsgericht eine Brücke zwischen den europäischen Verfassungsgerichten bilden und wir unsere Zusammenarbeit weiter ausbauen sowie den paneuropäischen Austausch von Wissen, Ideen und Erfahrungen intensivieren könnten. Nur so ist ein noch höheres Niveau des Schutzes der Verfassungsmäßigkeit und der Menschenrechte auf unserem Kontinent zu erreichen.

Für die Umsetzung dieser Ideen möchte ich mich persönlich engagieren, und mit mir auch das ganze Verfassungsgericht der Tschechischen Republik. Es wird mich freuen, wenn auch die Webseite, die Sie soeben besucht haben, zu diesen Bemühungen beiträgt.    

 

Pavel Rychetský

Vorsitzender des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik

Präsentation

Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte, die 1972 in Dubrovnik gegründet wurde, vereinigt Vertreter von 40 europäischen Verfassungsgerichten oder ihnen vergleichbaren Institutionen, die eine Normenkontrolle durchführen.

 

Die Konferenz organisiert in regelmäßigen Abständen Kongresse. Sie fördert den Informationsaustausch unter ihren Mitgliedern insbesondere im Hinblick auf Methode (Verfahren) und Handhabung der Normenkontrolle sowie den Meinungsaustausch über institutionelle, strukturelle oder sonstige Probleme auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Außerdem ergreift sie Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte als wesentliches Element für die Garantie und Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und legt besonderes Augenmerk auf den Schutz der Menschenrechte. Sie unterstützt nachhaltig den Ausbau dauerhafter Beziehungen zwischen europäischen Verfassungsgerichten und ähnlichen Institutionen.

 

Der Vorsitz der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte wechselt alle drei Jahre und kann nur von einem Gericht, das Vollmitglied der Konferenz ist, ausgeübt werden. Von 2017 bis 2020 wurde der Vorsitz der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte vom Verfassungsgericht der Tchechische Republik.

 

 

 

Members

Bundesverfassungsgericht

 

 

Verfassungsgerichtshof Österreichs

Verfassungsgericht Italiens

Schweizerisches Bundesgericht

Verfassungsgericht Spaniens

Verfassungsgericht Portugals

Verfassungsrat Frankreichs

Verfassungsgericht der Türkei

Verfassungsgericht Belgiens

Verfassungsgericht Polens

Verfassungsgericht Ungarns

Oberster Gerichtshof Zyperns

Verfassungsgericht Kroatiens

Verfassungsgericht Rumäniens

Verfassungsgericht Sloweniens

Verfassungsgericht Andorras

Verfassungsgericht der Russischen Föderation

Verfassungsgericht Bulgariens

Staatsgerichtshof Liechtensteins

Verfassungsgericht Litauens

Verfassungsgericht Mazedoniens

Verfassungsgericht Maltas

Verfassungsgericht der Slowakei

Verfassungsgericht der Tschechischen Republik

Verfassungsgericht Albaniens

Verfassungsgericht Armeniens

Verfassungsgericht Aserbaidschans

Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina

Verfassungsgericht Georgiens

Verfassungsgericht Lettlands

Verfassungsgericht von Luxemburg

Verfassungsgericht der Republik Moldau

Verfassungsgericht der Ukraine

Oberster Gerichtshof Estlands

Oberster Gerichtshof Irlands

Oberster Gerichtshof Norwegens

Oberster Gerichtshof Dänemarks

Verfassungsgericht Montenegros

Verfassungsgericht Serbiens

Oberster Gerichtshof Monacos

Oberster Gerichtshof der Niederlande