Die Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte, die 1972 in Dubrovnik gegründet wurde, vereinigt Vertreter von 40 europäischen Verfassungsgerichten oder ihnen vergleichbaren Institutionen, die eine Normenkontrolle durchführen.
Die Konferenz organisiert in regelmäßigen Abständen Kongresse. Sie fördert den Informationsaustausch unter ihren Mitgliedern insbesondere im Hinblick auf Methode (Verfahren) und Handhabung der Normenkontrolle sowie den Meinungsaustausch über institutionelle, strukturelle oder sonstige Probleme auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Außerdem ergreift sie Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichte als wesentliches Element für die Garantie und Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und legt besonderes Augenmerk auf den Schutz der Menschenrechte. Sie unterstützt nachhaltig den Ausbau dauerhafter Beziehungen zwischen europäischen Verfassungsgerichten und ähnlichen Institutionen.
Der Vorsitz der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte wechselt alle drei Jahre und kann nur von einem Gericht, das Vollmitglied der Konferenz ist, ausgeübt werden.